Individueller Service für viele Jahre

ServiceIm Rahmen des friedhofsgärtnerischen Angebots unterscheidet man zwischen Jahres- und Dauergrabpflege. Während bei der Jahrespflege die Leistungen des Friedhofsgärtners jährlich neu vereinbart werden, ist die Dauergrabpflege ein Pflegeverhältnis mit einer längeren Laufzeit. Sie umfasst mindestens zwei Jahre; meistens wird die Laufzeit an die Nutzungszeit der jeweiligen Grabstätte angepasst. 

Welche Arbeiten der Friedhofsgärtner für Sie übernehmen soll, können Sie ganz indviduell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen festlegen. Das Spektrum reicht von der einfachen Pflege der Grabfläche bis hin zur hochwertigen Grabgestaltung und Bepflanzung. Auf Wunsch übernimmt Ihr Friedhofsgärtner auch den persönlichen Blumengruß an besonderen Gedenktagen. 

 

 

 

Mehr zum Thema: 
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