Der Dauergrabpflege-Vertrag
Haben Sie sich dazu entschieden, die Pflege einer Grabstätte langfristig in die Hände eines Friedhofsgärtners zu legen, wird ein Dauergrabpflege-Vertrag geschlossen. In diesem Vertrag werden alle Leistungen, die der Friedhofsgärtner künftig für Sie erbringen soll, detailliert aufgeführt. Damit wird eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG unter Mitwirkung des Friedhofsgärtners sowie der Verwaltungsstelle für Dauergrabpflege in Potsdam wirksam.
Die Kosten, die für die vereinbarten Leistungen entstehen, werden bei Abschluss des Vertrages in einem Betrag an die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG gezahlt. Dieser Betrag wird nach streng festgelegten Richtlinien angelegt. Mit den erwirtschafteten Kapitalerträgen werden die sich im Laufe der Jahre ergebenden Preissteigerungen aufgefangen. So kann selbst bei einer Laufzeit von 20 Jahren die Garantie gegeben werden, dass der Auftraggeber oder seine Erben von jeglichen Nachzahlungen aufgrund von Preissteigerungen oder Steuererhöhungen verschont bleiben.
Neben der Einmalbezahlung besteht die Möglichkeit, die Vertragssumme über eine längere Laufzeit in Verbindung mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu zahlen.
Was ist Dauergrabpflege? | |
Umfang und Laufzeiten der Dauergrabpflege | |
Was kostet Dauergrabpflege? | |
Der Dauergrabpflege-Vertrag | |
Vertrauen durch regelnmäßige Sicherheit |